Energieberatung und Energiepass-Erstellung
Wir denken einen Schritt weiter

Seit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung ist die Ausstellung eines Energieausweises für jedes Bestandsgebäude Pflicht. Mit dem Energieausweis wird die energetische Qualität einer Immobilie offengelegt.

Auf diese Weise erhalten potenzielle Mieter, Käufer oder Pächter bereits vor Vertragsabschluss Einsicht in den Zustand der Gebäudehülle und Heizungsanlage – das schützt nicht nur den Verbraucher, sondern gibt auch Verkäufern eine Möglichkeit, die Attraktivität Ihres Objektes zu verbessern bzw. sie dem Interessenten näherzubringen. Denn kann Ihr Gebäude eine gute Energiebilanz aufweisen, fungiert der Energieausweis für Sie als Qualitätssiegel. Gern stellen wir für Ihr Objekt einen individuellen Energieausweis aus.

Wenn Sie die energetische Qualität Ihrer Immobilie steigern möchten, stehen wir Ihnen gern mit unserer unabhängigen Energieberatung zur Seite. Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend, individuell und objektbezogen. Natürlich erstellen wir für Ihr Objekt auch einen ausführlichen Beratungsbericht, der unter anderem folgende Aspekte thematisiert:

  • Ist-Zustand des Gebäudes und der Anlagentechnik (Heizung)
  • energetische Schwachstellen
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen (Maßnahmenkatalog), inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt
  • Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien
  • objektbezogene Fördermittelauskunft

Wann macht eine Energiesparberatung Sinn?

Zu empfehlen ist eine unabhänige Energiesparberatung vor allem dann, wenn eine oder mehrere der nachfolgend genannten Aussagen zutreffen:

  1. Das Gebäude weist einen hohen Energieverbrauch auf, die Heizkostenabrechnung ist überdurchschnittlich hoch.
  2. Die Wohnqualität am Gebäude leidet durch Schimmel, Feuchtigkeit oder Zugerscheinungen.
  3. Sie planen Putz- und Malerarbeiten an der Außenfassade.
  4. Sie möchten Dacharbeiten ausführen lassen (z. B. Dachausbau, Erneuerung der Dachhaut bei Sattel- oder Flachdach).
  5. Am Gebäude sollen Fenster getauscht oder Rollläden saniert werden.
  6. Der Keller Ihres Gebäudes soll saniert oder ausgebaut werden.
  7. Sie ziehen eine regenerative Energieversorgung in Erwägung (Solarenergie, Holzheizung, Wärmepumpe).
  8. Die Heizanlage (Gas- oder Öl-Brennwerttechnik) oder Warmwasserversorgung soll saniert werden.

Jetzt staatliche Förderung sichern

Was viele nicht wissen: Eine Energieberatung wird für Gebäude- und Wohnungseigentümer in vielen Fällen staatlich gefördert. Natürlich sind wir als geprüfter Energiesparberater bei BAFA und dena gelistet. Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Bedingungen einer Bezuschussung.

Weitere Informationen zur staatlichen Förderung für die Energiesparberatung und Baumaßnahmen zugunsten einer verbesserten energetischen Qualität erhalten Sie auf den Seiten der BAFA.